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VG Würzburg, 20.04.2012 - W 5 S 12.335 |
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- VGH Bayern, 12.04.2012 - 10 CS 12.767
Iranisches Zeltlager in Würzburg bleibt verboten
Auszug aus VG Würzburg, 20.04.2012 - W 5 S 12.335
Diesen Vorgaben kann im Lichte der Ausführungen des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs im Beschluss vom 12. April 2012 Nr. 10 CS 12.767 dadurch noch Rechnung getragen werden, dass zu einem offenen Pavillon ein zweiter, ggf. auch geschlossener Pavillon hinzugenommen wird.Der Bayer. Verwaltungsgerichtshof akzeptiert bezüglich der vorliegenden Versammlung die andauernde Präsenz der Versammlungsteilnehmer "rund um die Uhr" (B. v. 12.4.2012 Nr. 10 CS 12.767, S. 7 des Entscheidungsumdrucks).
Der Bayer. Verwaltungsgerichtshof hat aber - wie bereits dargelegt - ein dauerhaftes Campieren auf öffentlichen Flächen als nicht mehr von der Versammlungsfreiheit gedeckt angesehen; die Pavillons dürften nicht als Ersatz für die Unterbringung in der Gemeinschaftsunterkunft quasi als Ersatz-Obdach genutzt werden (B. v. 12.4.2012, a.a.O.).
- VG Berlin, 23.12.2003 - 1 A 361.03
Auszug aus VG Würzburg, 20.04.2012 - W 5 S 12.335
Wer sich nicht in geschlossenen Räumen, sondern unter freiem Himmel versammelt, setzt sich zwangsläufig der jeweils herrschenden Witterung aus und kann nicht aus dem Recht der Versammlungsfreiheit ein Recht auf Aufstellung von beheizten Pavillons und Zelten ableiten (so auch VG Berlin, B. v. 23.12.2003 Nr. 1 A 361.03; B. v. 25.8.2011 Nr. 1 L 282.11). - VG Berlin, 25.08.2011 - 1 L 282.11
Genehmigung von Zelten während einer Versammlung
Auszug aus VG Würzburg, 20.04.2012 - W 5 S 12.335
Wer sich nicht in geschlossenen Räumen, sondern unter freiem Himmel versammelt, setzt sich zwangsläufig der jeweils herrschenden Witterung aus und kann nicht aus dem Recht der Versammlungsfreiheit ein Recht auf Aufstellung von beheizten Pavillons und Zelten ableiten (so auch VG Berlin, B. v. 23.12.2003 Nr. 1 A 361.03; B. v. 25.8.2011 Nr. 1 L 282.11). - VG Stuttgart, 23.08.2006 - 5 K 3128/06
Versammlungsfreiheit - Aufstellen eines Zeltes zur Durchführung einer Mahnwache
Auszug aus VG Würzburg, 20.04.2012 - W 5 S 12.335
Betätigungen, die der demokratischen Meinungsbildung nicht wesensimmanent sind, werden nicht vom Versammlungsrecht geschützt (vgl. auch Kanther, Zur Infrastruktur von Versammlungen: Vom Imbissstand bis zum Toilettenwagen, NVwZ 01, 1239; VG Stuttgart, B.v. 23.8.06 Nr. 5 K 3128/06).
- VG Würzburg, 14.03.2013 - W 5 K 12.555
Versammlung; Fortsetzungsfeststellungsklage; Pavillon; Zelt; Betten; …
Die Verfahrensakten W 5 K 12.322, W 5 K 12.382, W 5 K 12.383, W 5 K 13.141, W 5 S 12.238, W 5 S 12.307, W 5 S 12.326, W 5 S 12.335, W 5 S 12.397 und W 5 S 12.494 wurden beigezogen.Die mit Lichtbildern belegten Feststellungen der Polizeiinspektion W...g-Ost vom 15. Mai 2012 (vorgelegt im Verfahren W 5 S 12.397), haben den augenscheinlich gewonnenen Eindruck der Kammer bestätigt, dass die den Klägern bis dahin zugestandenen Pavillons nach wie vor (vgl. VG Würzburg, B.v. 20.4.2012 Nr. W 5 S 12.335) zu beinahe ausschließlich logistischen Zwecken genutzt werden sollten.
- VG Würzburg, 19.06.2012 - W 5 S 12.494
Versammlungsfreiheit, Meinungskundgabe, Untersagung, Mannschaftszelt, …
Es ist den Versammlungsteilnehmern im Übrigen ohne weiteres zuzumuten, zum Ausschlafen die Gemeinschaftsunterkunft oder sonst zulässige Beherbergungsmöglichkeiten aufzusuchen (VG Würzburg, B.v. 20.04.2012 Nr. W 5 S 12.335).Infolge der beabsichtigten, unabsehbar langen Dauer der Versammlung würde sich dieses verfestigen, was ordnungsrechtlich nicht hingenommen werden kann und muss (VG Würzburg, B.v. 20.04.2012 Nr. W 5 S 12.335).
- VG Würzburg, 14.03.2013 - W 5 K 12.382
Versammlung; Fortsetzungsfeststellungsklage; Versammlungsort; Verlegung; Zelte; …
Die Verfahrensakten W 5 K 12.322, W 5 K 12.383, W 5 K 12.555, W 5 K 13.141, W 5 S 12.238, W 5 S 12.307, W 5 S 12.326, W 5 S 12.335, W 5 S 12.397 und W 5 S 12.494 wurden beigezogen.Die mit Lichtbildern belegten Feststellungen der Polizeiinspektion W...-Ost vom 15. Mai 2012 (vorgelegt im Verfahren W 5 S 12.397), haben den augenscheinlich gewonnenen Eindruck der Kammer bestätigt, dass die den Klägern bis dahin zugestandenen Pavillons nach wie vor (vgl. VG Würzburg, B.v. 20.4.2012 Nr. W 5 S 12.335) zu beinahe ausschließlich logistischen Zwecken genutzt werden sollten.
- VG Würzburg, 14.03.2013 - W 5 K 12.322
Versammlung; Fortsetzungsfeststellungsklage; Dauer; zeitlicher Rahmen; …
Die Verfahrensakten W 5 K 12.382, W 5 K 12.383, W 5 K 12.555, W 5 K 13.141, W 5 S 12.238, W 5 S 12.307, W 5 S 12.326, W 5 S 12.335, W 5 S 12.397 und W 5 S 12.494 wurden beigezogen. - VG Würzburg, 15.05.2012 - W 5 S 12.397
Versammlung über einen längeren Zeitraum; Beschränkung auf Tagzeit; Beschränkung …
Die mit Lichtbildern belegten Feststellungen der Polizeiinspektion Würzburg-Ost vom 14. Mai 2012 haben gezeigt, dass die den Antragstellern bislang zugestandenen Pavillons nach wie vor (vgl. VG Würzburg, B.v. 20.04.2012 Nr. W 5 S 12.335) zu beinahe ausschließlich logistischen Zwecken genutzt werden.